Biber

Der Europäische Biber, ein Meister der Landschaftsarchitektur, spielt eine entscheidende ökologische Rolle durch seine Fähigkeit, Lebensräume zu schaffen und zu erhalten. Dieser Steckbrief bietet eine umfassende Übersicht über die Biologie und Ökologie des Bibers, fördert das Verständnis seiner Bedeutung und unterstützt die Anstrengungen zum Schutz seiner natürlichen Umgebung.

  • Wissenschaftliche Klassifikation

    • Klasse: Mammalia (Säugetiere)
    • Ordnung: Rodentia (Nagetiere)
    • Familie: Castoridae (Biber)
    • Gattung: Castor
    • Spezies: C. fiber (Europäischer Biber)
  • Physikalische Merkmale

    • Größe: Körperlänge von 80-100 cm
    • Schwanzlänge: 25-37 cm (platter, schuppiger Schwanz)
    • Gewicht: 11-30 kg, durchschnittlich etwa 18 kg
    • Besondere Merkmale: Braunes bis rötlich-braunes Fell, ausgezeichnete Schwimmer, markante Nagezähne, die kontinuierlich nachwachsen.
  • Habitat und Verbreitung

    • Häufige Regionen: Europa und Teile Asiens; Wiedereinführungsprojekte haben die Präsenz in vielen ursprünglichen Lebensräumen wiederhergestellt.
    • Lebensraum: Flüsse, Seen, Teiche und deren Uferbereiche; bevorzugen Gebiete mit reichlich Wasserpflanzen.
    • Anpassungsfähigkeit: Sehr anpassungsfähig, bekannt für die Fähigkeit, die Umgebung durch den Bau von Dämmen und Burgen zu manipulieren.
  • Ernährung

    • Diät: Herbivor
    • Typische Nahrung: Wasserpflanzen, Rinde, Blätter und Zweige, vorwiegend von Weiden, Pappeln und Ahornen.
  • Fortpflanzung und Lebensweise

    • Paarungszeit: Winter (Januar-Februar)
    • Tragzeit: Ca. 105 Tage
    • Wurfgröße: Durchschnittlich 2-4 Junge
    • Sozialstruktur: Sehr sozial, leben in Familienverbänden, die zusammen Bauten und Dämme errichten.
  • Lebensdauer und Schutzstatus

    • Lebenserwartung: Bis zu 24 Jahre in der Wildnis
    • Gefährdungsstatus: Nicht gefährdet; Populationen sind stabil oder zunehmend dank Schutzmaßnahmen und Wiedereinführungsprogrammen.
    • Schutzmaßnahmen: Schutz der aquatischen Lebensräume, gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Jagd und Habitatzerstörung.
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